Ausbildungspraxis

Wir sind als Ausbildungspraxis zertifiziert.

Tierärztliche Praxen, die an der tierärztlichen Ausbildung gemäß §§ 54 und 55 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) mitwirken und damit die Qualität der studentischen Ausbildung sichern, müssen künftig, wenn sie sich als „Tierärztliche Ausbildungspraxis“ darstellen wollen, bestimmte Mindestkriterien („bpt-Standard“) erfüllen:

  1. Verantwortlich für die Ausbildung der Studierenden der Veterinärmedizin während der Ableistung der Praktika ist der /die jeweilige Leiter/in einer (bei der zuständigen Landestierärztekammer angemeldeten) tierärztlichen Praxis oder Klinik.
  2. Der/ die tierärztliche Leiter/in verfügt über mindestens 3 Jahre praxisbezogene berufliche Erfahrung.
  3. Art und Umfang der in der Praxis/ Klinik angebotenen tierärztlichen Tätigkeiten sind an einer hauptberuflichen tierärztlichen Tätigkeit ausgerichtet.
  4. Die Praxis / Klinik verfügt über eine Tierärztliche Hausapotheke gemäß der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV).
  5. Die apparative und räumliche Ausstattung für Diagnostik und Therapie entsprechen dem Stand der Wissenschaft, ausgerichtet an dem entsprechenden Leistungsangebot der Praxis/ Klinik.

Wer oben genannte Anforderungen erfüllt, kann sich, egal ob bpt-Mitglied oder Nicht-Mitglied als „Tierärztliche Ausbildungspraxis“ beim bpt anmelden und das zugehörige Logo führen, um sich auch gegenüber Öffentlichkeit und Klientel entsprechend darzustellen. Die teilnehmenden Praxen werden unter www.tieraerzteverband.de gelistet

(Praxissuche s. Startseite rechte Spalte). Dort können sich Studenten nach den in Frage kommenden Ausbildungspraxen umsehen und die Ausbildungspraxen haben dort die Möglichkeit, sich „öffentlich“ zu präsentieren.

Eine Selbstverpflichtung der Tierärztlichen Ausbildungspraxis zur Einhaltung der genannten Mindestkriterien soll innerhalb einer Beobachtungsphase von zunächst drei Jahren ausreichen, um an dem System teilnehmen zu können. Bei der Anmeldung als Tierärztliche Ausbildungspraxis muss die Einhaltung der Kriterien mit Unterschrift bestätigt werden. Abhängig vom Funktionieren des Systems wird nach Ablauf von drei Jahren darüber zu entscheiden sein, ob der Kriterienkatalog ausreicht oder eine andere Form der Evaluierung herbeizuführen ist.

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